Aktuelle Corona-Hinweise & Besuchsregeln
Gültig ab 31. Mai 2021
Besuchsregelung
1. Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner kann täglich Besuch erhalten.
2. Besuche auf den Bewohnerzimmern sind möglich. Eine Vertraulichkeit des Besuchs ist zu gewährleisten. Während des Besuchs tragen
damit die Bewohner und Besucher die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes im Zimmer
3. Ein Besuch ist auch im Garten des Heimes möglich
4. Ein umherlaufen in der Einrichtung ist untersagt, ebenfalls ein Betreten der Gemeinschaftsküchen in den Hausgemeinschaften
Besuchsanzahl
Die Besuchsanzahl ist je Bewohnerin/Bewohner mit zwei nicht geimpften Personen festgelegt.
Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Anmeldung und Registrierung
Ein Besuch muss an der digitalen Erfassung am Eingang erfolgen – inklusive Temperaturmessung.
Aufbewahrung der Besuchslisten: 4 Wochen.
Besuchsverbot
Eine strikte Vermeidung von Besuchen durch infizierte Personen/Kontaktpersonen und Personen mit Erkältungssymptomen durch Screening im Sinne des RKI
Hygienerichtlinien
Angehörige:
- Das Tragen einer FFP 2 Maske ist verpflichtend für nicht Geimpfte Besucher.
Geimpfte Besucher sind hiervon befreit
- Händedesinfektion vor Betreten des Heimes an den aufgestellten Spendern
- Abstand halten 1,5 m
- Körperkontakt ist erlaubt
Bewohner:
Geimpfte Bewohner haben keine Einschränkungen mehr
Für nicht geimpfte Bewohner gilt:
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
- Händedesinfektion vor und nach dem Besuch
- Körperkontakt ist erlaubt (bei Tragen eines MNS)
Einrichtung:
- stellt die Schutzausrüstung zur Verfügung (FFP2, Händedesinfektionsmittel)
- Einweisung Angehörige und Bewohner in die Hygienemassnahmen bei jedem Besuch
- Hinweis auf Hygienerichtlinien durch Aushang
COVID 19 Schnelltest
Jeder Besucher muss vor Betreten der Einrichtung einen COVID 19 Schnelltest durchführen.
Hierzu stehen folgende Zeiten zur Verfügung:
Montags/Mittwochs/Donnerstags: 8:30 – 10:30 Uhr
Dienstags: 17:00 – 19:00 Uhr